Trauung je nach Glaube
Katholische Trauung:
Sind Braut und Bräutigam katholisch, erteilt die Kirche ihren Segen. Ist ein Partner katholisch, der andere evangelisch, wird die Trauung an Bedingungen geknüpft: Der evangelische „Teil“ muss sich verpflichten, die Ehe als unauflöslich zu betrachten, Kinder zu bejahen und sie im katholischen Glauben zu erziehen.
Evangelische Trauung:
Der Pfarrer traut nicht nur rein evangelisches, sonder auch ein gemischtkonfessionelles Paar ohne Wenn und Aber. Allerdings benötigt der katholische Partner die schriftliche Genehmigung seiner eigenen Kirche. Diese Dispens ist beim katholischen Pfarramt erhältlich.
Ökumenische Trauung:
Wer sich weder für evangelisch noch für katholisch entscheiden will, lässt die Trauung einfach von Pfarren beider Konfessionen gemeinsam gestalten. Die Federführung übernimmt jeweils der Pfarrer, in dessen Kirche die Zeremonie stattfinden soll. Bei diesem Geistlichen meldet sich das Brautpaar zuerst.
Stolpersteine auf dem Weg zu Altar:
Aus katholischer Sicht darf man sich normalerweise nur ein Mal im Leben das Jawort geben. Das heißt: Wer geschieden ist und sich wieder verheiraten will, muss auf den kirchlichen Segen verzichten — es sei denn, die frühere Ehe wurde von einem kirchlichen Gremium ausdrücklich für nichtig erklärt. Weniger schwer wiegt eine erste Trauung nur vor dem Standesamt oder dem evangelischem Pfarrer. Auch die evangelische Kirche hält die Ehe für unauflöslich, gibt aber dem Pfarrer mehr Spielraum. Es liegt im Ermessen des Geistlichen, ob er nach Absprache mit den Dekan einer Trauung schon mal geschiedener Heiratskandidaten zustimmt.
Wer nicht getauft und nicht gefirmt (katholische Kirche) bzw. nicht konfirmiert (evangelische Kirche) ist, hat zumindest Schwierigkeiten mit einer kirchlichen Trauung.
Ebenfalls schwierig ist die Hochzeit in der Kirche für jene, die keiner christlichen Religion angehören. Etwas besser sind die Chancen, wenn lediglich ein Partner einen anderen Glauben hat.
Eine Alternative wäre eine sogenannte „freie Trauung“ durchgeführt von einem freiberuflichem Theologen. Hierbei können Sie den Ablauf, Ort, etc. selbst bestimmen, wobei die Trauung auch durchaus in einem Kirchengebäude stattfinden kann.
Dokumente für die kirchliche Trauung!
Evangelische Trauung
- Personalausweis
- Taufbescheinigung
- Konfirmationsbescheinigung
- Heiratsurkunde oder Aufgebotsbescheinigung vom Standesamt
- Zäsion / Dimissoriale zur Vorlage bei einem fremden Pfarrer, falls Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten
Katholische Trauung:
- Personalausweis
- Taufurkunde mit der Bescheinigung, dass Sie ledig sind (nicht älter als drei Monate)
- Firmungsurkunde
- Unterschriebenes Ehevorbereitungsprotokoll
- Heiratsurkunde oder Aufgebotsbescheinigung vom Standesamt
- Traulizenz / Entlassschein zur Vorlage bei einem fremden Pfarrer, falls Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten
Ökumenische Trauung:
- Personalausweis
- Taufbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Firmungs– bzw. Konfirmationsurkunde
- Heiratsurkunde oder Aufgebotsbescheinigung vom Standesamt
Öffnungszeiten
Sonntag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Küche bis 16:30 Uhr)
Freitag und Samstag von 09.00 Uhr bis 21:00 Uhr (Küchenbestellungen bis 19:00 Uhr)
In den Ferien und an Feiertagen können die Öffnungszeiten abweichen, wir informieren gerne über Social Media.
Unsere aktuellen Öffnungszeiten sind noch bis 23.03.25
Danach haben wir Vorbereitungen für die Volksmusiksendung „Mei liabste Weis - mit Franz Posch“
Die Sendung findet am 04. und 05. April statt! Karten können über den TVB erworben werden!
AB 06. April sind wir dann in Betriebsurlaub bis einschließlich 27. Mai 2025!